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In Österreich ist die Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten im Psychotherapiegesetz klar geregelt. Sie dauert in der Regel zwischen sieben und zwölf Jahren, bis die Eintragung in die Psychotherapeut*innenliste des Gesundheitsministeriums erfolgt. Diese Eintragung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut*in“.
Bereits vor dieser offiziellen Eintragung können und müssen angehende Therapeutinnen jedoch praktische Erfahrung sammeln. Dies geschieht im Status „in Ausbildung unter Supervision“. Dieser Status wird erteilt, nachdem die Ausbildung sich bereits dem Ende zuneigt, eine theoretische Prüfung abgeschlossen wurde und praktische Arbeit in psychosozialen und klinischen Einrichtungen erfolgt ist.
Ich bin „Verhaltenstherapeutin in Ausbildung unter Supervision“, was bedeutet, dass ich während meiner Tätigkeit regelmäßig von erfahrenen Supervisorinnen begleitet werde. Diese zusätzliche Reflexion und Expertise tragen dazu bei, den therapeutischen Prozess optimal zu gestalten und Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Selbstverständlich unterliegen auch meine Supervisorinnen der strengen Verschwiegenheitspflicht, genau wie ich. Ihre persönlichen Informationen bleiben daher jederzeit absolut vertraulich.
So profitieren Sie davon:
Da ich als Psychotherapeutin i.A.u.S. tätig bin, erfolgt die Abrechnung privat und nicht über die Krankenkasse. (Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, bitte ich um Abklärung einer möglichen Kostenübernahme)
Kosten für eine Einheit (50 Minuten): 80 Euro
Preise für Schulungen werden individuell vereinbart.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie mir dies spätestens 24 Stunden vor dem Termin bekannt zu geben. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich nicht zeitgerecht abgesagte Termine in Rechnung stellen muss.
Als Psychotherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitsplicht gemäß § 15 Psychotherapiegesetz. Die Verschwiegenheitspflicht ist eine zentrale Berufspflicht für PsychotherapeutInnen.